Drittligist Rot-Weiss Essen wird vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe von 4000 Euro belegt.
Drittligist TSV 1860 München wird vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 13.650 Euro belegt.
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro.